Logierabzeichen 2

Voraussetzung für den Erwerb des LA 2 ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des LA 4 seit mindestens drei Monaten und die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang.

Die in der Prüfung vorgestellten Pferde müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den Anforderungen genügen. In einer Prüfung sollten nicht mehr als zwei Teilnehmer dasselbe Pferd longieren.

Inhalt

Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

  • Teilprüfung Longieren

    Doppellongenarbeit sowie Arbeit am Langzügel, Longieren gemäß Merkblatt und Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 6. Auf Verlangen der Richter kann Pferdewechsel vorgenommen werden. Beurteilt wird die Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam des Pferdes mit Wertnoten zwischen 10 und 0 gemäß § 57.1.2 LPO.

    Beurteilt werden:
    – Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche)
    – Sicherheit in den verschiedenen Möglichkeiten, die Doppellonge anzuwenden
    – Sicherheit beim Handwechsel
    – Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere Arbeit

Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Stationsprüfung 1

    Prüfungsgespräch in Reflexion auf das praktische Longieren (Longier-/Reitlehre)

  • Stationsprüfung 2

    erweiterte Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, einschließlich Transport

Prüfung

Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein.

Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.