Logierabzeichen 5

Voraussetzung für den Erwerb des Longierabzeichn 5 (LA 5) ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Basispasses Pferdekunde oder der Reitabzeichen (RA) 7 und 6 und die  Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang.

Die in der Prüfung vorgestellten Pferde müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den Anforderungen genügen. In einer Prüfung sollten nicht mehr als drei Teilnehmer dasselbe Pferd longieren.

Inhalt

Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

  • Teilprüfung Longieren

    Longieren gemäß Merkblatt und Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 6. Auf Verlangen der Richter kann Pferdewechsel vorgenommen werden. Beurteilt wird die Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam des Pferdes.

    Beurteilt werden:
    – Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche)
    – Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel
    – Sicherheit beim Handwechsel
    – Anwendung der Ausbildungsskala auf das Longieren
    – Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere Arbeit

Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Stationsprüfung 1

    PrPrüfungsgespräch in Reflexion auf das praktische Longieren (Longier-/Reitlehre)

  • Stationsprüfung 2

    Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes

  • Stationsprüfung 3

    Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z.B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)

Prüfung

Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein.

Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei  Monaten wiederholt werden. Allerdings muss dann die gesamte Prüfung noch einmal abgelegt werden.