Logierabzeichen 5
Voraussetzung für den Erwerb des Longierabzeichn 5 (LA 5) ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Basispasses Pferdekunde oder der Reitabzeichen (RA) 7 und 6 und die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang.
Die in der Prüfung vorgestellten Pferde müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den Anforderungen genügen. In einer Prüfung sollten nicht mehr als drei Teilnehmer dasselbe Pferd longieren.
Inhalt
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.
Teilprüfung Stationsprüfungen
Prüfung
Bewerber müssen zum Bestehen mind. die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein.
Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Allerdings muss dann die gesamte Prüfung noch einmal abgelegt werden.