Reitabzeichen 2

An der Prüfung zum Reitabzeichen 2 (RA 2) ehemals DRA Kl. II dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen.

Voraussetzungen an Reiter und Pferd

  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört

  • Besitz des Reitabzeichen 3

  • Teilnahme am Vorbereitungslehrgang

  • Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

Inhalt

Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

  • Teilprüfung Dressur

    Dressurreiterprüfung Klasse L auf Kandare gemäß Aufgabenheft, einzeln geritten

  • Teilprüfung Springen

    Stilspringprüfung Klasse L mit Standardanforderungen

Die Teilprüfung Geländereiten kann nach den anderen Teilprüfungen auch zeitgleich unabhängig von diesen erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Stilgeländeritt Klasse L abgeprüft.

Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Stationsprüfung 1

    Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse L, Skala der Ausbildung

  • Stationsprüfung 2

    Verpassen der Ausrüstungsgegenstände insbesondere Gebiss/Kandare

  • Stationsprüfung 3

    Trainingslehre, funktionale Anatomie, Exterieurlehre

Prüfung

Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein.

Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.