Reitabzeichen 2
An der Prüfung zum Reitabzeichen 2 (RA 2) ehemals DRA Kl. II dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen.
Voraussetzungen an Reiter und Pferd
Inhalt
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.
Die Teilprüfung Geländereiten kann nach den anderen Teilprüfungen auch zeitgleich unabhängig von diesen erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Stilgeländeritt Klasse L abgeprüft.
Teilprüfung Stationsprüfungen
Prüfung
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein.
Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.