Reitabzeichen 3

An der Prüfung zum Reitabzeichen 3 (RA 3) dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen.

Voraussetzungen für Reiter und Pferd

  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört

  • Besitz des Reitabzeichen 4

  • Teilnahme am Vorbereitungslehrgang

  • Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

Inhalt

Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

  • Teilprüfung Dressur

    Dressurreiterprüfung Klasse L auf Trense gemäß Aufgabenheft, einzeln geritten

  • Teilprüfung Springen

    Stilspringprüfung Klasse A** mit Standardanforderungen

Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Stilgeländeritt Klasse A abgeprüft.

Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Stationsprüfung 1

    Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse L

  • Stationsprüfung 2

    Verhaltens-/Ehrenkodex im Pferdesport

  • Stationsprüfung 3

    Trainingslehre (Kondition, Koordination)

Prüfung

Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein.

Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.

Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 3 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.