Reitabzeichen 4 (Springen)
An der Prüfung zum Reitabzeichen 4 (Springen) (RA 4 Springen) dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen.
Voraussetzungen an Reiter und Pferd
Inhalt
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.
Teilprüfung Stationsprüfungen
Prüfung
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein.
Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.
Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 4 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.