Reitabzeichen 4 (Springen)

An der Prüfung zum Reitabzeichen 4 (Springen) (RA 4 Springen) dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen.

Voraussetzungen an Reiter und Pferd

  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört

  • Besitz des Reitabzeichen 5

  • Teilnahme am Vorbereitungslehrgang

  • Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

Inhalt

Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

  • Teilprüfung Springen

    Stilspringprüfung Klasse A** mit Standardanforderungen

  • Teilprüfung Dressur

    Reiten von Elementen der Dressurausbildung von Springpferden

Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Stationsprüfung 1

    Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der gerittenen Klasse, Skala der Ausbildung

  • Stationsprüfung 2

    Fitness des Reiters

  • Stationsprüfung 3

    Grundausrüstung eines Reitpferdes

Prüfung

Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein.

Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.

Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 4 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.