Reitabzeichen 5

An der Prüfung zum Reitabzeichen 5 (RA 5) ehemals DRA Kl. IV dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen.

Voraussetzungen für Reiter und Pferd

  • Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört.

  • Besitz des Basispasses Pferdekunde oder der Reitabzeichen 7 und 6.

  • Teilnahme am Vorbereitungslehrgang.

  • Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.

Inhalt

Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

  • Teilprüfung Dressur

    Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit)
    Hilfszügel sind zugelassen
    Reiten ohne Bügel in allen Gangarten

  • Teilprüfung Springen

    a. Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
    b. Stilspringen Klasse E: Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck während der Teilprüfung.

Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb/Stilgeländeritt Klasse E abgeprüft.

  • Stationsprüfung 1

    Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/ en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse E.

  • Stationsprüfung 2

    Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport.

  • Stationsprüfung 3

    Kenntnisse zur Unfallverhütung.

  • Stationsprüfung 4

    Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z. B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize).

Prüfung

Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 5 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.