Reitabzeichen 5 (Springen)
Reiterinnen und Reiter, die das disziplinspezifische Reitabzeichen 5 Springen ablegen wollen, müssen mindestens 21 Jahre alt sein und im Besitz des Reitabzeichen 7 und 6. Zusätzlich gelten dieselben Voraussetzungen wie zum Reitabzeichen 5 unter Punkt 6.
Inhalt
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.
Teilprüfung Stationsprüfungen
Prüfung
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein.
Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.