Reitabzeichen 5 (Springen)

Reiterinnen und Reiter, die das disziplinspezifische Reitabzeichen 5 Springen ablegen wollen, müssen mindestens 21 Jahre alt sein und im Besitz des Reitabzeichen 7 und 6. Zusätzlich gelten dieselben Voraussetzungen wie zum Reitabzeichen 5 unter Punkt 6.

Inhalt

Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.

  • Teilprüfung Springen

    a) Überprüfung des Reiten im leichten Sitz
    b) Stilspringprüfung Klasse A* mit Standardanforderungen

  • Teilprüfung Dressur

    Reiten von Elementen der Dressurausbildung von Springpferden

Teilprüfung Stationsprüfungen

  • Stationsprüfung 1

    Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der gerittenen Klasse

  • Stationsprüfung 2

    Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport

  • Stationsprüfung 3

    Kenntnisse zur Unfallverhütung

  • Stationsprüfung 4

    Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z. B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)

Prüfung

Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein.

Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden.